Moderne Fahrzeug- und Motorentechnik stellen hohe Ansprüche an das Kfz-Reparaturgewerbe sowie an das Reifenmechaniker- und das Vulkaniseur-Handwerk.
Im Kfz-Handwerk kann ein effizienter Ablauf nur dann gewährleistet werden, wenn die entsprechende Softwaretechnik kontinuierlich gewartet und aktualisiert wird und zuverlässig in Werkstatt und Büro zur Verfügung steht. Vor allem aber müssen die Anwender den Umgang mit dieser Technik beherrschen und sie gezielt einsetzen können.
Entsprechendes Wissen rund um die unterschiedlichen Programme und deren Anwendung sind insbesondere für die Mitarbeiter von freien Werkstätten unabdingbar. Eine zusätzliche Herausforderung für freie Werkstätten und Mehrmarkenwerkstätten entsteht durch die immer umfangreicher werdende Elektronik in den Fahrzeugen sowie den neuen Antriebstechniken Hybrid und Elektrik. So werden in verstärktem Maße Diagnosegeräte und PC-Systeme unerlässlich.
Für den Bereich Kfz-Handwerk
Wir starten mit unserem Schulungsbetrieb aus heutiger Sicht ab 1. Mai 2021.
Der Schutz Ihrer Person und unserer Trainer hat für uns oberste Priorität.
Bitte beachten Sie, dass die bestehenden Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts auch für die Durchführung der Trainings eingehalten werden müssen (z.B. mind. 1,50 m Abstand). Wir halten uns an alle gesetzlichen Vorgaben und sorgen für Ihre Sicherheit. Sollten Sie zur Risikogruppe gehören oder Krankheitssymptome aufweisen, bitten wir Sie nicht am Training teilzunehmen. Sollte es verschärftere Anweisungen zu den hier aufgeführten Maßnahmen in Ihrem Bundesland geben, sind diese vorrangig zu beachten.
Mit unserem Hygiene- und Gesundheitskonzept unternehmen wir alles Notwendige, um ein Ansteckungsrisiko zu vermeiden. Dennoch hat die STAHLGRUBER GESELLSCHAFTER-STIFTUNG als Stiftung eine besondere Verantwortung gegenüber Ihnen als Schulungsteilnehmer und natürlich gegenüber unseren Trainern. Wir haben daher unser Hygiene- und Gesundheitskonzept wie nachstehend angepasst.
- Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist ein nicht älter als 48 Stunden negativer SARS-CoV-2 PCR-Test oder
Antigen-Schnelltest. Als Nachweis gilt das Ergebnis des Testzentrums, das rechtzeitig vor Beginn der Schulung vor Ort
vorgelegt werden muss. - Ab sofort setzen wir eine verschärfte Maskenpflicht in unseren Schulungszentren um. D.h. eine Teilnahme an der Schulung ist ausnahmslos nur mit einer FFP2-Maske möglich, die Sie bitte selbst mitbringen.

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„Stornobedingungen: Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 100,-- Euro. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis zu einer Woche vor ihrem geplanten Termin, insbesondere aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten, abzusagen. Ersatzansprüche der angemeldeten Teilnehmer sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.“
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